Einführung durch den Sachverständigen
Herzlich willkommen in unserem neuen Dienstleistungsbereich.
Sicherheitsmanagement und Sicherheitsgewerbe sind komplexe und facettenreiche Bereiche.
Von der ersten Lagebeurteilung über die Planung, Konzeptionierung und Durchführung geeigneter Sicherheitskonzepte bis hin zur Überwachung und Begutachtung erbrachter Leistungen privater Sicherheitsdienstleister stehe ich Ihnen mit meiner Handlungskompetenz aus langjähriger behördlicher und privatwirtschaftlicher (wie auch ziviler) Berufserfahrung kompetent zur Verfügung.
Sowohl in privatrechtlichen wie auch öffentlich rechtlichen Fragen, z.B. bei Gerichtsverfahren, ist die Expertise eines erfahrenen Sachverständigen hilfreich, wenn nicht teilweise unentbehrlich.
Zahlreiche Fragen stellen sich unseren Mandanten / dem öffentlichen Auftraggeber in Verbindung mit der Leistungserbringung privater Sicherheitsdienstleister oder der eigenen Erbringung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B.
- Werden gesetzliche und vertragliche Vorgaben eingehalten?
- Welche Haftungsrisiken entstehen dem Auftraggeber?
- Wie gestalte ich ein optimale und rechtsicheres Sicherheitskonzept?
- Wie erstelle ich ein optimales und anwendbares Leistungsverzeichnis?
- Erfüllen die erbrachten Sicherheitsdienstleistungen den erforderlichen Zweck?
- Stimmt die erbrachte Leistung mit dem Leistungsverzeichnis überein?
- Welche Restrisiken bestehen noch?
Dies sind nur einige wenige Fragen, welche sich u.a. im Umgang mit privaten Sicherheitsdienstleistern und/oder gesetzlichen Vorgaben ergeben.
Als unabhängiger und zertifizierter Sachverständiger stehe ich Ihnen vorurteilsfrei, objektiv, diskret und kompetent zur Verfügung.
Berlin, Dezember 2025
Besondere Fachkenntnisse
u.a.
- Kriminaloberkommissar (a.D. – Sektor Gewaltstraftaten gegen Leben und Gesundheit)
- Ausbilder Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG
- Ausbilder (IHK) für Fachkraft für Schutz und Sicherheit /Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Prüfer in IHK-Prüfungsausschüssen für Sachkunde / Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft / Servicekraft für Schutz- und Sicherheit / Fachkraft für Schutz- und Sicherheit / Meister für Schutz und Sicherheit
- Master für Sicherheitsmanagement (M.A)
- Erstellung qualifizierter Sicherheitskonzepte für Unternehmen (KMU)
- Master für Forensic and Engineering (M.Sc)
- Datenschutz Auditor und IT-Sicherheitsbeauftragter
- Langjähriger (mehr als 10 Jahre) Qualitätsmanagement Beauftragter einer Ausbildungsakademie für Sicherheitskräfte
- Planung und Koordination von speziellen Sicherheitseinsätzen
Fachgebiete
u.a.
- Sicherheitsmanagement
- Beratung in Sicherheitsfragen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Risikoanalysen
- Erstellung von komplexen oder Teil-Sicherheitskonzepten
- Evaluierung / Überprüfung
- Sicherheitsgewerbe als komplexes Themengebilde
- Consulting in Vergabeverfahren
- Leistungsüberprüfungen
- Monitoring QM
- Soll-Ist-Analysen
- Forensic – Schwerpunkte Tatortarbeit, Erster Angriff
- Sicherheitstechnik
- Gefährdungsbeurteilungen für Objektschutz, Veranstaltungsschutz sowie
Personenschutz und bewaffnete Dienste
- Ausbildung von Wach- und Sicherheitskräften/-Einheiten
- Consulting Public-Privat-Partnership für Polizei und Ordnungsbehörden
- Überprüfung von privaten Wach- und Sicherheitsdiensten und deren
Mitgliedschaften
DGuSV
DGfK
Wista e.V
Vfdb
VDRBW
IHK Berlin
INK Potsdam
VdResBW e.V
ISA e.V
Sachverständigenrecht als Grundlage unserer Arbeit
Rechte und Pflichten von Sachverständigen
Sachverständige spielen in vielen Bereichen wie Bauwesen, Medizin, Innere Sicherheit oder Technik eine entscheidende Rolle, indem sie Gutachten erstellen und Fachwissen zur Lösung komplexer Probleme liefern. Das Sachverständigenrecht regelt die Rechte und Pflichten von Sachverständigen, um ihre Arbeit transparent und verlässlich zu gestalten. In dieser umfassenden Darstellung erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen relevant sind und wie Sachverständige ihre Aufgaben korrekt und im Einklang mit den rechtlichen Standards erfüllen können.
Warum das Sachverständigenrecht wichtig ist
Das Sachverständigenrecht schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass Sachverständige ihre Aufgaben objektiv, neutral und fachlich fundiert ausüben. Dies ist besonders wichtig, weil ihre Gutachten oft Grundlage für gerichtliche Entscheidungen oder wirtschaftliche Planungen sind. Ein fundiertes Verständnis der Rechte und Pflichten von Sachverständigen trägt dazu bei, Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten und das Vertrauen in ihre Arbeit zu sichern.
Wichtige rechtliche Grundlagen und Regelungen
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen, die das Sachverständigenrecht betreffen. Zu den wichtigsten gehören:
-
Zivilprozessordnung (ZPO)
-
Strafprozessordnung (StPO)
-
Ingenieur- und Architektengesetz (IngArchG)
-
Gesetze der Industrie- und Handelskammern (IHK-Gesetze)
-
Spezielle Rechtvorschriften für die jeweiligen Fachgebiete (wie z.B. WaffG, GewO, BewachV, DGUV V23, V1, ASR 1.3, ASR 2.2, PSA,…)
Rechte von Sachverständigen
Sachverständige haben eine Reihe von Rechten, die ihre Tätigkeit absichern und ihnen den notwendigen Spielraum geben, um objektiv und unabhängig zu arbeiten. Zu den wesentlichen Rechten gehören:
Recht auf Vergütung
Sachverständige haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit. Die Höhe der Vergütung kann vertraglich vereinbart werden und richtet sich in einigen Fällen nach gesetzlichen Vorgaben oder Honorarordnungen.
Recht auf Datenverarbeitung
Sachverständige haben das Recht, alle relevanten Daten und Unterlagen zu verarbeiten, die für die Erstellung eines Gutachtens notwendig sind. Dies beinhaltet auch die Erhebung, Speicherung und Analyse personenbezogener Daten im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen.
Recht auf Zugang zu Informationen
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben Sachverständige das Recht, alle notwendigen Informationen und Unterlagen anzufordern oder zu prüfen. Dies kann von Bauplänen, technischen Spezifikationen bis hin zu medizinischen Unterlagen reichen.
Recht auf Selbstbestimmung
Sachverständige haben das Recht, ihre Arbeitsweise und Methodik selbst zu bestimmen, solange diese im Einklang mit den fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben stehen.
Pflichten von Sachverständigen
Neben ihren Rechten haben Sachverständige auch eine Reihe von Pflichten, die sicherstellen sollen, dass ihre Arbeit vorurteilsfrei, objektiv, neutral und fachlich fundiert ist. Zu den wesentlichen Pflichten gehören:
Pflicht zur Unparteilichkeit
Sachverständige müssen ihre Gutachten unparteilich und objektiv erstellen. Sie dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen verfolgen, die ihre Unabhängigkeit gefährden könnten.
Pflicht zur Fachkunde und Sorgfalt
Sachverständige sind verpflichtet, ihre Gutachten mit der gebotenen Fachkunde und Sorgfalt zu erstellen. Dies bedeutet, dass sie stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik arbeiten und alle relevanten Normen und Standards einhalten.
Pflicht zur Vertraulichkeit
Sachverständige müssen alle ihnen zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich behandeln. Sie dürfen diese Informationen nur im Rahmen ihrer Tätigkeit verwenden und müssen sicherstellen, dass keine unbefugten Dritten Zugang dazu haben.
Pflicht zur Dokumentation
Sachverständige sind verpflichtet, ihre Arbeitsschritte und Ergebnisse umfassend zu dokumentieren. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und Transparenz ihrer Tätigkeit.
Pflicht zur Fortbildung
Um ihre Fachkunde zu gewährleisten, sind Sachverständige verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Rechtsgrundlagen und Vorschriften
Zur Sicherstellung der korrekten Ausübung der Sachverständigentätigkeit sind verschiedene rechtliche Vorschriften relevant. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
Zivilprozessordnung (ZPO)
Die ZPO enthält Bestimmungen zur Beauftragung, Durchführung und Vergütung von Sachverständigentätigkeiten im Rahmen zivilrechtlicher Verfahren (§§ 402–414 ZPO).
Strafprozessordnung (StPO)
Die StPO regelt die Beauftragung und die Pflichten von Sachverständigen in strafrechtlichen Verfahren (§§ 72–77 StPO).
Das HGB enthält Bestimmungen zur Bestellung von Sachverständigen im Handelsrecht (§§ 91–93 HGB).
Ingenieur- und Architektengesetz (IngArchG)
Das IngArchG enthält spezifische Regelungen für Ingenieure und Architekten, einschließlich der Bestellung und Pflichten als Sachverständige.
Gesetze der Industrie- und Handelskammern (IHK-Gesetze)
Die IHK-Gesetze regeln die Bestellung und Überwachung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch die Industrie- und Handelskammern.
Abschließend lässt sich sagen, dass das Verständnis und die Einhaltung des Sachverständigenrechts von entscheidender Bedeutung sind, um unsere Tätigkeit als Sachverständiger erfolgreich, rechtssicher und im Einklang mit hohen Qualitätsstandards auszuüben. Wir vertrauen bei Erforderlichkeit auf die Expertise von Fachanwälten und anderen Experten, um unsere Aufgaben als Sachverständiger bestmöglich zu erfüllen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
